Spielverschiebungen

Spielverschiebungen im definitiven Spielplan früher als 30 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin

Die Verschiebung hat im Einvernehmen zwischen den beiden beteiligten Klubs zu erfolgen. Das Heimteam hat bei der Neuansetzung des Spiels den Anreiseweg des Gastteams zu berücksichtigen.

Der Heimklub nimmt die Änderung im Basketplan bis 30 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin vor. Er ist beweisbelastet.

Anteilung Basketplan (pdf, 2,83 MB)

Spielverschiebung im definitiven Spielplan  nicht früher als 30 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin

Die Verschiebung unterliegt einer Pauschalgebühr, die vom beantragenden Klub zu bezahlen ist, wenn die Spielverschiebung nicht früher als 30 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin durch die Betriebsleitung Meisterschaft erfolgen muss.

Sanktion:  Der die Spielverschiebung beantragende Klub bezahlt CHF 100.- Pauschalgebühr.

Diese Spielverschiebungen müssen mittels dem entsprechenden Formular beim Verband beantragt werden:

Anfrage Spielverschiebung (pdf, 221,67 kB)

Erfolgt ein Verschiebungsgesuch nicht fristgemäss oder unter Nichteinhaltung der Prozedur wird das Spiel forfait zu Lasten des fehlbaren Klubs gewertet.
Sanktion: Wird eine Spielverschiebung nicht formgemäss oder nicht fristgemäss durchgeführt, wird der fehlbare Klub mit einer 0:20 Forfait-Niederlage geahndet. Busse CHF 250.-.

Spielverschiebung infolge Krankheit oder Unfall

1. Ist ein Team aufgrund einer Krankheit dezimiert, kann das Spiel gemäss den Bestimmungen dieses Artikels verschoben werden.
2. Ein Klub kann diese Regelung aufrufen, wenn mindestens vier Spieler:innen, welche bisher in diesem Team eingesetzt wurden, von einer Krankheit befallen sind. Dasselbe gilt, wenn eine ärztliche oder behördliche Verordnung vorliegt, welche den Antritt des Teams zum Spiel nicht erlaubt.
3. Der Klub muss wie folgt vorgehen:
a. Er muss spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn ProBasket und den Gegner per E-Mail informieren. Ausnahme: Eine ärztliche oder behördliche Verordnung liegt vor.
b. Er muss bis spätestens 72 Stunden nach dem angesetzten Spielbeginn Arztzeugnisse oder die Verordnung an ProBasket vorlegen, die eine Krankheit oder einen Unfall bestätigen.
c. Das Arztzeugnis oder die Verordnung müssen eine Krankheit oder einen Unfall bestätigen, welche/r nicht älter als 7 Tage als das Spieldatum ist.
4. Das Spiel wird durch die Klubs zeitnah neu angesetzt. Der verschiebende Klub muss für Kosten aufkommen. Falls sich die Klubs auf kein Datum einigen können, setzt der/die Leiter:in Sport das Spiel selbst auf und die Kosten werden zwischen den zwei Klubs geteilt.
5. Hält sich ein Klub nicht an diese Vorschriften, so wird das Spiel forfait gewertet.
Sanktion: Wird ein Spiel von einem Klub infolge Krankheit abgesagt und er kann die Anforderungen dieses Artikels nicht fristgerecht erfüllen, so wird das Spiel 0:20 forfait gewertet und der fehlbare Klub mit CHF 400.- gebüsst.